Treppenlift Förderung

Grundsätzlich ist es relativ schwierig – wenn auch nicht unmöglich – Förderungen für die Kosten eines Treppenliftes zu erhalten. Hier lohnt sich vor allem Hartnäckigkeit, denn oftmals wird gerade bei den gesetzlichen Krankenkassen von verschiedenen Sachbearbeitern zu ein und dem selben Thema eine andere Entscheidung getroffen. Wer also immer wieder abgewiesen wird und eigentlich den jeweiligen Weg bereits ausgeschöpft hat, kann durchaus noch mal von vorn anfangen und ohne Bezug auf eine vorherige Entscheidung und ein bisheriges Aktenzeichen einen vollkommen neuen Antrag stellen.

Da die Kosten für einen Treppenlift erheblich sind und sich durchaus zwischen 3000,- Euro und 25.000,- Euro bewegen können, sollten hier bei einer Ablehnung auch rechtliche Schritte eingeleitet werden. In Deutschland gehören Treppenlifte und ähnliche Mobilitätshilfen zwar (angeblich) nicht zu den Hilfsmitteln, die von den gesetzlichen Krankenkassen zu finanzieren sind, trotzdem darf die Kasse bei einer begründeten medizinischen Entscheidung eine Kostenbeteiligung nicht vollständig ablehnen. Immerhin sehen die Krankenkassen und Sozialversicherungsträger ihre Daseinsberechtigung in der Wiederherstellung der Gesundheit etc., so dass auch eine Bezuschussung durchaus möglich sein kann.

Wer dagegen erst durch einen unverschuldeten Unfall in die Lage gekommen ist, eine solche Mobilitätshilfe zu benötigen, sollte die Kosten gerne dem Gegner und dessen Haftpflichtversicherung anlasten. Diese ist in diesem Fall zur Zahlung verpflichtet, wobei meistens von einem Gutachter die dringende Notwendigkeit festgestellt werden muss. Sollte es dabei trotzdem zu einer Beschreitung des Rechtsweges kommen, wird der Richter regelmäßig eine teilweise oder sogar vollständige Bezahlung des Treppenliftes anordnen.

Unabhängig von einem Unfall kann aber die Kostenübernahme in jedem Fall ebenfalls ganz oder teilweise gerichtlich erzwungen werden. Hier lohnt sich allerdings schon frühzeitig die Übergabe des Falls an einen versierten Rechtsanwalt. Dieser wird dann den gesamten Schriftverkehr übernehmen und auch bei gesetzlichen Krankenkassen eine Kostenbeteiligung erwirken. Private Krankenversicherungen leisten in der Regel einen Zuschuss, wenn der Versicherte ein solches Hilfsmittel benötigt. Trotzdem ist es auch hier anzuraten, rechtzeitig darauf zu achten, dass entsprechende Hilfsmittel im Vertrag integriert werden, um einem späteren Rechtsstreit aus dem Wege zu gehen.

Ebenfalls eine Förderung kommt regelmäßig von den Pflegeversicherungen, wobei diese bis zu 50 Prozent des Anschaffungspreises betragen kann. Hier ist die Höhe der Kostenübernahme natürlich ebenfalls davon abhängig, ob es sich um eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung handelt. Deshalb sollte man als Patient auch selbst kostensenkend tätig werden, indem man – zumindest bis zur Klärung der finanziellen Ansprüche – notfalls einen gebrauchten Treppenlift akzeptiert. Dieser ist grundsätzlich nicht von schlechterer Qualität als ein neuer Treppenlift.