Einen Treppenlift mieten

Sei es nun altersbedingt oder als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls – es gibt Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit dermaßen eingeschränkt sind, dass sie nicht mehr in der Lage sind, alleine Treppen zu steigen. Da kommt es diesen Menschen natürlich zugute, wenn ein Treppenlift vorhanden ist, der ihnen bei der Bewältigung dieser Hindernisse behilflich ist. Doch oft sind solche Treppenlifte eine recht kostspielige Angelegenheit. Wenn man einen solchen Treppenlift auf lange Sicht, vielleicht sogar bis an sein Lebensende nutzen muss, dann sollte man sich schon mit einem Kauf auseinandersetzen. Wer aber nach einem Unfall für eine bestimmte und absehbare Zeit einen Treppenlift benötigt, der kann auch von der Möglichkeit profitieren, dass man solche Treppenlifte mittlerweile auch mieten kann. Allerdings sollte man dabei auf ein paar Punkte achten, die für das Mieten eines Treppenliftes nicht unerheblich sind.

Zunächst einmal ist es von enormer Bedeutung, welche örtlichen Begebenheiten sich in der betreffenden Wohnung oder dem betreffenden Haus befinden. Es gibt zwar eine ganze Menge Treppenlifte, die man auch mieten kann, allerdings sind diese in der Regel auf gewisse Standard-Treppen ausgelegt. Wenn in der betreffenden Wohnung oder dem betreffenden Haus zum Beispiel eine Wendeltreppe vorhanden ist, dann muss man sich erst einmal erkundigen, ob in dem Mietangebot des Treppenlift-Anbieters auch ein solcher für eine Wendeltreppe dabei ist. Meistens sind die Treppenlifte, die man mieten kann, nur für gerade Treppen ausgelegt. So hat der Anbieter die Möglichkeit, einen Treppenlift immer wieder neu zu vermieten, da in der Regel die meisten Treppen einen geraden Verlauf haben.

Sind die örtlichen Gegebenheiten geklärt, dann muss man sich mit dem Vermieter des Treppenliftes darüber einigen, was in dem Mietpreis alles enthalten ist. Sinnvollerweise sollte man nur einen solchen Treppenlift mieten, der im Mietvertrag auch einen Vollwartungsvertrag beinhaltet. Solche Wartungskosten sind gerade bei einem Treppenlift nicht zu unterschätzen. Wenn man den Treppenlift auch noch mehrmals täglich nutzen muss, dann kann schnell mal eine kleine Reparatur anstehen. Wenn diese dann nicht über den Mietvertrag mit abgesichert ist, dann kann auch eine kleine Reparatur mal ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen. Wer einen Treppenlift jedoch mit einem Vollwartungsvertrag mietet, der kann sich in jedem Fall die Service-Leistungen des Anbieters sichern. Ebenfalls sollte man darauf achten, dass der Mietpreis für den Treppenlift auch den Auf- und Abbau abdeckt. Wenn man den Treppenlift nicht mehr benötigen sollte, dann genügt in einem solchen Fall ein Anruf beim Vermieter und dieser holt den Treppenlift wieder ab.